Was ist General Überholung?

Hierzu hat der Bundesinnungsverband für das Musikinstrumentenhandwerk einen übersichtlichen Leitfaden entworfen.

1. Begriffserklärung

Der Begriff Generalüberholung leitet sich aus dem Wort „General“, also allgemein, und dem Wort „Überholung“ ab, welches als Reparatur bezeichnet werden kann. Somit umfasst eine Generalüberholung alle Reparaturen, welche bei akustischen Tasteninstrumenten erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem Klaviere, Flügel, aber auch historische Tasteninstrumente. Bei diesen Reparaturen sind sowohl Überholungsmaßnahmen in Bezug auf das Gehäuse als auch Reparaturen in Bezug auf die Technik inbegriffen.

2. Erläuterungen zu den Bereichen

Die Generalüberholung des Gehäuses schließt Reparaturen der folgenden Bereiche ein: Reparaturen am gesamten Korpus des Instruments, inklusive aller Beschläge und Garnierungen. Weiterhin gehören Holzgewinden an Füßen und Lyraverleimungen dazu und selbstverständlich auch der Lackaufbau, also das Auffrischen oder Neulackieren des Instruments. Die Generalüberholung in Bezug auf die Technik umfasst Reparaturen an folgenden Baugruppen: Reparaturen der akustischen Anlage, welche sich auf alle Baugruppen von Saiten bis Resonanzboden beziehen. Hierzu gehört unter anderem das Spänen der Resonanzböden oder das Aufdoppeln des Steges. Reparaturen am Spielwerk, beispielsweise die Dämpfung, und Reparaturen aller zugehörigen Bauteile, wie zum Beispiel des Spielbodens oder der Bolzenschrauben.

3. Umfang der Reparaturen

Wenn also Baugruppen, wie Rasten, Spielwerk, Dämpfung, Hammer oder deren Einzelteile schadhaft sind, dann müssen diese bearbeitet oder sogar ausgetauscht werden. Ist das jeweilige Bauteil hingegen intakt, dann wird von einer entsprechenden Bearbeitung auch abgesehen. Von einer Reparatur kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn der gesamte Bereich nicht oder nicht nennenswert bearbeitet wurde. Dies bedeutet, der Austausch einer einzelnen Saite stellt keine Generalüberholung dar.

4. Zielbeschreibung der Reparaturmaßnahmen

Das Ziel einer Generalüberholung am Gehäuse ist also die Herstellung einer Oberflächengüte, welche der Güte eines neuen Instruments entspricht. Hiervon ausgenommen sind jedoch holzsichtige Oberflächen, denn in diesem Fall kann der Alterungsprozess des Holzes nicht rückgängig gemacht werden. Jedoch gilt die Ausbesserung von Beschädigungen des Furniers als Toleranz. Im technischen Bereich ist das Ziel die Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit, welche ebenfalls einem neuwertigen Instrument entsprechen muss. Voraussetzung sind hierbei zum einen eine fachgerechte Instandsetzung und zum anderen ein ordnungsgemäßer Zustand. Beschrieben wird der ordnungsgemäße Zustand in: Vorgaben des Herstellers, Angaben eines vergleichbaren Herstellers oder Empfehlungen in der Literatur.

5. Anlass

In der Regel werden sowohl Gehäusegeneralüberholungen als auch technische Generalüberholungen bei älteren Instrumenten durchgeführt, wobei diese durchaus auch bei jüngeren Instrumenten sinnvoll oder gar erforderlich werden können, beispielsweise bei Transport- oder Wasserschäden oder bei besonderem Verschleiß.

6. Abgrenzung zur Teilreparatur

Wenn es sich bei Reparaturen am Spielwerk handelt, dann wird von so genannten Teilreparaturen gesprochen. Diese Reparaturen sind grundsätzlich ein Bestandteil der technischen Generalüberholung. Wird jedoch lediglich eine Teilreparatur vorgenommen, dann handelt es sich nicht um eine Generalüberholung.

7. Abgrenzung zum Neuaufbau

Grundsätzlich unterscheiden sich ein Neuaufbau und eine Generalüberholung voneinander, denn Neuaufbauten enthalten den Einbau eines neuen Resonanzbodens inklusive aller Folgearbeiten und gleichen somit dem kompletten Neubau eines Instruments. Spricht man jedoch von einer Generalüberholung, dann handelt es sich ausschließlich um Reparaturen.